Hier findest du alle Infos zu deinen Benefits
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Gerade erst ins Berufsleben eingestiegen? Kein Problem. Als Soldatin oder Soldat bzw. Beamtin oder Beamter zahlst du keine Sozialabgaben und startest von Anfang an mit einem fairen Gehalt.
Bei Auslandsverwendungen bekommst du sowohl als Soldatin oder Soldat, Beamtin oder Beamter und Angestellte oder Angestellter zusätzliche Auslandsdienstbezüge – steuerfrei.
Mit jährlich 30 Tagen Urlaub stehen dir insgesamt zehn Tage mehr zu, als in der EU vorgeschrieben. Hinzu kommen Dienstbefreiungen an Weihnachten und Sylvester und die Möglichkeit, alle Überstunden als Freizeit auszugleichen.
Natürlich erhältst du bei besonderen Anlässen zusätzliche Urlaubstage – z.B. für die Geburt eines Kindes, den Umzug oder bei einem Todesfall.
Solltest du als Mitarbeitender bei der Bundeswehr – ganz gleich ob militärisch oder zivil – umziehen oder pendeln müssen, unterstützen wir entweder durch die Erstattung von Umzugskosten oder einen Mietzuschuss für eine Zweitwohnung plus Pendlerpauschale.
Wir betreuen alle aktiven und ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr und ihre Familien in sozialrechtlichen und psychosozialen Angelegenheiten – dazu zählen z.B. die Hilfe im Todesfall oder Seminare für ausscheidende Berufssoldatinnen und -soldaten.
Als Soldatin oder Soldat erhältst du bei einer besonderen Verwendung im Ausland, also im Auslandseinsatz oder in einsatzgleichen Verpflichtungen, einen Auslandsverwendungszuschlag.
In einigen Verwendungen kannst du Prämien für die Verpflichtung als Soldatin oder Soldat auf Zeit, Zulagen für verantwortungs- bzw. anspruchsvolles Arbeiten oder einen Personalgewinnungszuschlag für Fachkräfte bekommen.
Nach Beendigung deiner Dienstzeit als Soldatin oder Soldat auf Zeit erhältst du noch Lohn, um deinen Übergang ins Zivilleben zu erleichtern. Die Höhe beträgt 75 Prozent deines letzten Gehalts. Je nach Dienstzeit bekommst du diese Gebührnisse noch 12 bis 60 Monate.
Als Berufssoldatin oder -soldat und als Beamtin oder Beamter erhältst nach Ende deiner Dienstzeit eine Pension, die in der Regel höher als die gesetzliche Rente ausfällt.
Als Soldatin oder Soldat, aber auch als Beamtin oder Beamter, bekommst du im Krankheitsfall dein volles Gehalt – ohne zeitliche Beschränkung.
Bei uns hast du die Möglichkeit, deine Qualifikationen stetig zu erweitern. Ob Sprachlehrgänge oder diverse fachliche Weiterbildungen: Die Teilnahme (auch online) erfolgt i.d.R. während der Dienstzeit in unseren eigenen oder externen Bildungseinrichtungen – und die Kosten übernehmen wir.
Während der Dienstzeit kannst du unter Fortzahlung deines Gehalts kaufmännische-/Gesellenabschlüsse, Fachwirt-/Meisterabschlüsse oder Bachelor-/Masterabschlüsse erlangen. Diese Qualifikationen kannst du nach Ende deiner Dienstzeit in der zivilen Wirtschaft weiter verwerten.
Je nachdem, was für eine Ausbildung du machst, kannst du als Angehörige oder Angehöriger der Bundeswehr auch in Teilzeit arbeiten.
Ehemalige Soldatinnen und Soldaten, die Übergangsgebührnisse erhalten und an geförderten Bildungsmaßnahmen teilnehmen, bekommen einen Bildungszuschuss.
Während deiner gesamten Dienstzeit und bis zu sieben Jahre danach supportet dich der Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr – z.B. bei der Förderung schulischer Bildung, Vermittlung von passenden Arbeits-, Ausbildungs- und Praktikumsplätzen.
Wenn du als Sanitätsoffizieranwärterin oder -anwärter Medizin an einer zivilen Uni studierst, profitierst du von einem erleichterten Numerus Clausus.
Während deines Studiums als Offizierin oder Offizier – aber auch als Beamtin oder Beamter im dualen Studium zahlen wir dir ein Grundgehalt von rund 2.200 Euro.
Du bekommst bei der Bundeswehr einen Zuschuss zum Ticket für den ÖPNV – auch für das Deutschlandticket.
Wenn du bei der Bundeswehr arbeitest, kannst du im Rahmen von CarSharing privat Fahrzeuge der Bundeswehr Fuhrpark GmbH nutzen.
Als Soldatin oder Soldat in Uniform kannst du kostenlos privat Bahnfahren.
Grundsätzlich gilt bei uns:
Jede und Jeder hat das Recht, Elternzeit zu machen und Kinder- oder Elterngeld zu bekommen - natürlich auch alle Soldatinnen und Soldaten.
Wir arbeiten mit verschiedensten Organisationen/Initiativen im Bereich Betreuung und Fürsorge zusammen und können dadurch schnell und unbürokratisch Hilfe leisten, falls sie benötigt wird.
Wir bieten Kitas, Tagespflege, Eltern-Kind-Arbeitszimmer und Kinderbetreuungen während Lehrgängen oder Auslandsaufenthalten an. Dabei unterstützen wir dich bei dienstlichen Abwesenheiten auch stets finanziell und bieten dir Notfallbetreuungen und Sonderurlaub für die Pflege von Kindern und Angehörigen an.
Die Regeneration unserer Soldatinnen und Soldaten ist uns sehr wichtig. An unseren Standorten bieten Freizeitbüros daher diverse Freizeitaktivitäten an – z.B. rabattierte/kostenlose Tickets für hochklassige Sportevents, Themenparks, Theater, Museen und der Verleih von Spielekonsolen.
Wenn du als Soldatin oder Soldat bzw. Beamtin oder Beamter mal länger von zu Hause weg sein solltest, dann steht die Familienbetreuungsorganisation rund um die Uhr für dich zur Verfügung.
Die Universität der Bundeswehr in München hilft Bundeswehrfamilien mit Schulkindern z.B. bei Hausaufgaben und Prüfungsvorbereitungen und unterstützt beim Homeschooling.
Während deiner Arbeitszeit hast du die Möglichkeit, Sport zu treiben. Wir bieten auch verschiedene Beratungen und Weiterbildungsangebote an.
Du kannst jederzeit Sporteinrichtungen wie Krafträume oder Schwimmbäder sowie Sportkurse der Bundeswehr nutzen.
Als Soldatin oder Soldat erhältst du eine zuzahlungsfreie ärztliche und zahnärztliche Versorgung, sowohl ambulant als auch stationär. Von Arzneimitteln, über medizinische Behandlungen bis hin zu Krankenhausaufenthalten – wir übernehmen 100 Prozent der Krankheitskosten.
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